Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelverträge mit der Hotel Neue Post Erwerbs und BetriebsgmbH
Präambel
Alle diese Bedingungen betreffende Verträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen (Rahmenverträge etc.) können einzelne Punkte detaillierter und auch abweichend regeln. In allen anderen Punkten gelten, in Reihenfolge: die vorliegenden Bedingungen, gesonderte Detailverträge, die Hausordnung der HNP, die Bedingungen des Kooperationsabkommen über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Fachverbandes der Hotel- und Beherbergungsbetriebe mit dem Fachverband der Reisebüros
Vertragsabschluss
- Die Verträge werden unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Soweit möglich, wird die HNP Reservierungen schriftlich bestätigen. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so wird die getroffene Vereinbarung gegenstandslos.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt eines Angebotes bzw. der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Vertragspartner und die HNP dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.
- Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm vermittelten Gästen.
Reservierung
Jeder Reservierungsauftrag wird erst durch die schriftliche Bestätigung (Telefax, E-Mail) der HNP gültig. Die Bestätigung enthält eine eindeutige Reservierungsnummer (ResID), den Umfang der Dienstleistung, (Kategorie, Anzahl der Personen, Dauer) die Preise und die Konditionen für die Buchung. Sollte kein Rahmenvertrag vorliegen, gilt die Reservierung erst nach Einlagen der obligatorischen Anzahlung am Konto der HNP als bestätigt und gebucht. (im Allgemeinen 33% der Buchungssumme.) Im Falle von Stornierungen wird die Anzahlung als Stornogebühr verrechnet und einbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, dann gilt eine Reservierung als verfallen, wenn nicht spätestens 14 Tage nach dem Datum der Reservierungsbestätigung der Anzahlungsbetrag am Konto der HNP eingelangt ist. Die HNP behält sich vor, auch in diesem Fall eine Stornogebühr zu verrechnen.
Hotelgutschein (Voucher)
Ein Voucher muss die Reservierungsnummer (ResID) und die Leistungsdaten und insbesondere die Ankunfts- und Abfahrtsdaten genau enthalten. Diese Daten müssen mit der Reservierungsbestätigung übereinstimmen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden von der HNP entweder nicht erbracht oder dem Gast direkt zu den Konditionen der HNP verrechnet. Ein Voucher als Zahlungsart wird nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert. Andernfalls muss der Buchungsbetrag vor Anreise vollständig überwiesen sein oder durch eine Kreditkarte o.ä. besichert werden. Die Buchungen werden am Anreisetag verrechnet. Für den Fall, dass die Bezahlung durch den Gast erfolgen soll, muss dies extra vereinbart sein und auf dem Voucher deutlich ersichtlich gemacht werden.
An- und Abreise
Die Rezeption ist normalerweise von 7 bis 22 Uhr geöffnet.
- Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und stehen ohne gesonderte Vereinbarung bis längsten 18 Uhr bereit; bei erfolgter Anzahlung, bis längstens 12 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages. Nach Ablauf ist die HNP berechtigt die Zimmer anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich, schriftlich was anderes vereinbart wurde. Bei Anreise ist ein Kreditkartenautorisierung oder ein Barbetrag (€200) als Sicherheit zu hinterlegen. Bei Abreise wird der Betrag, je nach Notwendigkeit, gegenverrechnet oder rückerstattet
- Am Abreisetag muss das Zimmer bis spätestens 12 Uhr geräumt sein. Sollte die Räumung verspätet erfolgen, ist die HNP berechtigt 50% des Tagespreis zu verrechnen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10 Uhr muss der Gast dem Empfang dies mitteilen, sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18 Uhr der halbe Zimmerpreis, nach 18Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
Stornierungen bzw. vorzeitiger Abreise
- bedürfen der Schriftform und müssen sich auf eine eindeutige Reservierung beziehen. Stornierungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung der HNP gültig. Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Reservierung verrechnet. Stornierungen sind im Regefall bis zu 28 Tage vor dem vereinbartem Ankunftstag ohne sonstige Stornogebühren möglich Getätigte Anzahlungen werden wahlweise zu 100% auf eine kommende Buchung gutgeschrieben, oder abzüglich der Bearbeitungsgebühr gebühr rücküberwiesen.
- Sollten Stornierungen innerhalb von 28 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag erfolgen, gelten nachstehende Bedingungen:
– bis 14 Tage: 33% der Buchungssumme
– bis 7 Tage: 75% der Buchungssumme
– bis Ankunftstag, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise wird die Gesamtsumme in Rechnung gestellt, etwaige Ersatzbuchungen können gegenverrechnet werden.
Annullierungen
Die HNP hat das Recht, 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag über nicht garantiert gebuchte Zimmerkapazität zu verfügen; 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag über maximal 50% der vereinbarten, nicht garantierten Kapazität; 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag über maximal 25% der vereinbarten, nicht garantierten Kapazität. Die HNP wird hiervon das Reisebüro per Telefax oder Email verständigen.
Zahlungskonditionen
- Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Hotels spätestens bei der Anreise des Gastes fällig und sind entweder im Hotel zu erfüllen oder durch eine bankgemäße Garantie zu besichern.
- Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich HNP vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
- An den Gast fakturierte Rechnungen sind direkt im Hotel, entweder in Bar oder mit akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
- Rechnungen mit Zahlungsziel sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum, netto Bankkonto der HNP, fällig. Sämtliche aus dem Zahlungsvorgang resultierende Spesen gehen zu Lasten des Rechnungsempfänger. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Rechnungsempfänger, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1% p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
- Zahlungsverzug berechtigt die HNP zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist HNP zur Berechnung des dabei entstehenden Ausfallschadens in gleicher Weise berechtigt, als wenn dieser Rücktritt vom Gast erklärt worden wäre.
Haftung
- Die Vertragspartner der HNP bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften gegenüber HNP in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und verschuldete Schäden.
- Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
- Wird die HNP durch höhere Gewalt, durch technische Gebrechen, durch Streik oder ähnliches in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die HNP dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
- Die HNP haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des ABGB. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Wertsachen in den Zimmern, auch für die in den Zimmersafes versperrten, übernimmt die HNP keine Haftung.
- .Die HNP haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Die HNP haftet nicht für die Leistungen der durch die HNP vermittelten Kooperationspartner und Veranstaltungen.
- Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
- Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten ist vom Gast selbst zu verantworten. Der Gast ist angehalten, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge immer vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die HNP nur im Falle eines Verschuldens. Der Abschluss einer Sport-Unfallversicherung wird empfohlen.
Allgemeines
- Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlender Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
- Auskünfte jeder Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
- Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung bis zu 6 Monaten nach diesem Zeitraum werden diese Gegenstände verwertet.
- Nachrichten, Post und Warensendungen werden für die Gäste mit Sorgfalt behandelt . Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
- Transport bei einer unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung von HNP für Personen und Sachschäden auf die gesetzliche Kfz- Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
- Die ortsüblichen Taxen sind in den Arrangements- und Appartementpreisen, insbesondere auch in TimeShare und in HNP-ClubArrangements nicht enthalten und sind extra zu bezahlen
Ergänzende, besondere Hinweise für TimeShare
- Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Frotee sind inkludiert. Die Ortstaxe und Endreinigung werden nach Aufenthalt, Anzahl der Personen ab 15 Jahren und Appartement gesondert verrechnet.
- Die Ferienwohnung darf nur von in der Reservierungsbestätigung bezeichneten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
- Die An und Abreisetermine sind bindend.
- Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtung pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthalts durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (mind. € 500) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit oder das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.
- Bei der Abreise sind Ferienwohnungen im besenreinen Zustand zu hinterlassen. Bleibt benutztes Geschirr stehen, wird ein Zuschlag von € 50 erhoben.
Schlussbestimmungen
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie von der HNP schriftlich bestätigt worden sind.
- Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes Zell am See vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
Die AGB als PDF zum Ausdrucken
Zusatzbedingungen Reisegruppen
Reisegruppen sind Buchungen ab 10 Zimmer pro Buchung
Für Reisegruppen noch folgende Bedingungen.
Preisbasis
Doppelzimmer mit Frühstück oder mit Halbpension
Anzahlung
Mindestens 30% der Gesamtbuchungssumme
erst bei Einlangen der Anzahlung wird die Reservierung bestätigt
Zahlung
Die gesamte Buchungssumme muss bis spätestens eine Woche vor Ankunft vollständig bezahlt sein.
Gruppenstorno- und Reduktionsbedingungen
Grundsätzlich wird festgehalten, dass mit dem Terminus „Storno“ ein Totalstorno des gesamten Kontingentes im Hotel gemeint ist.
Mit dem Terminus „Reduktion“ ist eine Verringerung einer bestehenden Firmenblockbuchung, und/oder Reduktion von individuellen Gruppen Buchungen/= Einzelbuchungen verstanden.
Totalstorno
Grundsätzlich ist ein kostenloser Totalstorno nur nach gesonderter Absprache möglich, innerhalb 90 Tage vor Anreisetag ist ein kostenloses Storno überhaupt nicht mehr möglich.
Für Reduktion des Gruppenkontingentes gelten folgende Bedingungen
Bedingungen für Reduktionen von Gruppenbuchungen
- Innerhalb des Zeitraumes von bis 60 Tagen vor Ankunft, ist eine kostenfreie Reduktion von 30% der gebuchten Zimmer möglich.
Für jedes über die 30% hinaus reduzierte Zimmer wird eine Reduktions-Stornogebühr in Höhe von 20% des gebuchten Zimmerumsatzes für den gebuchten Aufenthalt fällig. - Innerhalb des Zeitraumes von 59 bis 14 Tagen vor Ankunft, ist eine weitere kostenfreie Reduktion von 20% der dann gebuchten Zimmer möglich.
Für jedes über die 20% hinaus reduzierte Zimmer wird eine Reduktions-Stornogebühr in Höhe von 50% des gebuchten Zimmerumsatzes für den gebuchten Aufenthalt fällig. - Innerhalb des Zeitraumes von 13 Tagen bis 24 Stunden vor Anreise, ist eine kostenfreie Reduktion von 10% der gebuchten Zimmer möglich. Für jedes weitere über die 10% hinaus reduzierte Zimmer wird eine Reduktions-Stornogebühr in Höhe von 80% des gebuchten Zimmerumsatzes für den gebuchten Aufenthalt fällig.
- Ab 24 Stunden vor Anreise ist keine kostenfreie Reduktion mehr möglich. Für jedes danach reduzierte Zimmer wird eine Reduktions-Stornogebühr in Höhe von 85% des Zimmerumsatzes für den gebuchten Aufenthalt fällig.
- No-Shows
No-Show Zimmer am Ankunftstag werden zu 100% des vereinbarten Zimmerpreises für den gesamten Aufenthalt verrechnet. Die No-Show Zimmer werden vom Hotel daher auch wie ursprünglich gebucht gehalten. Namensänderungen sind davon nicht betroffen.